Fördermöglichkeiten für Bauwerksabdichtung & Kellersanierung
Was in NRW und Rheinland-Pfalz realistisch ist
Autor: Daniel - Datum: 20.02.2026
Hinweis:
Die nachfolgenden Angaben zu Förderprogrammen und Rahmenbedingungen entsprechen dem Informationsstand Februar 2026. Förderkonditionen, Fördersätze und Antragswege können sich jederzeit ändern. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Richtlinien der Fördergeber.
Förderungen nicht grundsätzlich möglich
Ein feuchter Keller ist mehr als ein Schönheitsfehler: Er kann Bausubstanz schädigen, Schimmel begünstigen und die Nutzung von Keller- oder Souterrainflächen stark einschränken. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen deshalb: Gibt es Fördermittel für Abdichtungen, Mauertrocknung oder eine Kellersanierung?
Die ehrliche Antwort vorweg: Eine „klassische“ Bauwerksabdichtung gegen Feuchtigkeit (z. B. Außenabdichtung, Injektionen, horizontale Sperre) wird häufig nicht als eigenständige Maßnahme bezuschusst. Förderungen greifen in der Regel dann, wenn
- die Maßnahme energetisch relevant ist (z. B. Dämmung an der Gebäudehülle im Kellerbereich),
- sie im Rahmen von Modernisierungs- oder Sanierungsdarlehen mitfinanziert werden kann oder
- sie Teil von Wiederaufbau- oder Schadenshilfen (z. B. nach Hochwasser) ist.
Da mh-bautenschutz.de vorwiegend in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz tätig ist, konzentrieren wir uns auf Förderwege, die in diesen beiden Bundesländern tatsächlich relevant sind.
1) Bundesförderung bei energetischem Bezug (BAFA / BEG EM)
Wenn eine Kellersanierung mit einer energetischen Verbesserung verbunden ist, kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) interessant sein. Typische Beispiele:
- Kellerdeckendämmung
- Perimeterdämmung erdberührter Bauteile
Gefördert wird dabei die energetische Maßnahme – nicht die reine Abdichtung. In der Praxis werden Abdichtungs- und Dämmmaßnahmen jedoch häufig kombiniert geplant, sodass sich hier Förderchancen ergeben können.
Je nach Konstellation sind Zuschüsse möglich; alternativ kann die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen (§ 35c EStG) in Betracht kommen.
2) Steuerliche Förderung als Alternative
Wer keine Zuschussförderung beantragt oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann unter Umständen die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nutzen. Hierbei können anteilige Kosten über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtig ist: Eine Doppelförderung derselben Kosten ist in der Regel ausgeschlossen. Es sollte daher vorab geprüft werden, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoller ist.
3) Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen
In NRW ist insbesondere die NRW.BANK ein zentraler Ansprechpartner für Förderdarlehen im Bereich Modernisierung und Gebäudesanierung.
Relevante Programme können beispielsweise sein:
- Förderdarlehen zur Gebäudesanierung
- Programme zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
Hierbei handelt es sich in der Regel um zinsgünstige Darlehen, keine direkten Zuschüsse. Gerade wenn eine Abdichtungsmaßnahme nicht als energetische Einzelmaßnahme förderfähig ist, kann eine solche Finanzierung dennoch einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.
4) Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig.
Auch hier existieren Programme zur:
- Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums
- Finanzierung baulicher Verbesserungen
Ob eine Bauwerksabdichtung oder Kellersanierung im konkreten Fall förderfähig finanzierbar ist, hängt von den jeweiligen Programmrichtlinien, Einkommensgrenzen und Objektvoraussetzungen ab.
5) Sonderfall: Schäden durch Hochwasser oder Starkregen
Nach Extremwetterereignissen können unter Umständen Wiederaufbau- oder Schadenshilfen greifen. Dies betrifft insbesondere nachweislich geschädigte Gebäude in offiziell anerkannten Schadensgebieten.
Hier lohnt sich eine individuelle Prüfung der jeweiligen Landes- oder Kommunalprogramme.
Realistisch prüfen statt pauschal hoffen
Für Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW und Rheinland-Pfalz gilt:
- Reine Abdichtungsmaßnahmen sind selten direkt zuschussfähig.
- Energetisch kombinierte Maßnahmen (z. B. Kellerdeckendämmung) können förderfähig sein.
- Landesförderbanken bieten häufig zinsgünstige Finanzierungen im Rahmen von Modernisierungsprogrammen.
Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall – insbesondere Schadensbild, Nutzungsziel und geplante Maßnahmenkombination.
Gerne unterstützt mh-bautenschutz.de bei der technischen Bewertung Ihres Kellersanierungsprojekts und weist frühzeitig darauf hin, welche Förderwege grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Die verbindliche Prüfung und Antragstellung erfolgt anschließend über die jeweiligen Förderstellen oder finanzierenden Institute.